- 836 - 1253. Mai 15. Breslau. id. Maji. Herzog Heinrich (III.) von Schlesien gestattet dem Tydricus genannt Deysenberc auf den Gütern, welche dem herzogl. Ritter Desprinus und dessen Brüdern gehört hatten, an dem Flusse Baricz (Bartsch) eine Stadt (nämlich Trachenberg) zu deutschem Rechte anzulegen, wie solches Aureus mons (Goldberg) und Levumberc (Löwenberg) von Anfang an haben, auf 50 frank. Hufen, von denen die achte der locator frei hat, reliquas pro marca quemlibet (mansum) ordinavit, ausgenommen 2 Freihufen für die Kirche (und 6 zur Weide, von der Klammer an Zusatz späterer Hand). Er darf Brot- und Fleischbänke, Badestuben, Mühlen, Fischteiche und auch ein Schlachthaus zu seinem Nutzen einrichten und soll nach Ablauf der Freijahre von der sechsten Kurie und dem sechsten Garten den Zins und zu Allem auch das Erbgericht haben. Während der Freijahre verspricht der Herzog keinen Richter zu ernennen, nach Ablauf derselben erhält der Vogt vom Gerichte den dritten Pfennig. Innerhalb einer Meile soll keine Schenke errichtet, noch sollen Schmiede, Schuster, Verkäufer von Brot oder Fleisch oder dergleichen angesetzt werden (ponantur). Die Kolonisten erhalten 10 Freijahre, eventuell von schon urbar gemachten Aeckern 6 Freijahre, nach deren Ablauf sie von der Hufe 6 Mass Dreikorn und eine halbe Mark Silbers, wovon 1 Vierdung auf den Zehnten abgeht, zu entrichten haben. Die zureisenden Kolonisten mit ihrem bowart (richtiger bowrat Ackergeräth, vgl. mein Breslau unter den Piasten S. 121 und Sutorius, Geschichte von Löwenberg 39) passiren zollfrei des Herzogs Land, und auch die in der Stadt (Trachenberg) wohnenden Kaufleute zahlen für ihre Handelsreisen während der Freijahre nur den halben Zoll. Der Herzog wird auf seine Kosten die Stadt mit Planken (blancis) und Gärten befestigen und will auch wenn es angeht, salva voluntate dominorum die Wochenmärkte von Prusicz (Prausnitz) und Srupin (Stroppen) abstellen. Die Kolonisten haben auf eine Meile freie Fischerei und das Recht Hasen mit Hunden zu jagen. Z.: Graf Berold, Kast., Gr. Themo, Hofrichter, herzogl. Ritter, Gebr. Evrard u. Simon. Ausgefertigt durch Otto, can. Vrat. Aus dem Original mit dem Siegel des Ausstellers im Stadtarchiv zu Trachenberg bei Tzschoppe und Stenzel 327. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |